Recyclingfähigkeit:
Unter dem Begriff der „Recyclingfähigkeit“ versteht man grundsätzlich die Eigenschaft eines Produktes, die es erlaubt, die verwendeten Materialien nach Ende der Lebensdauer wieder dem Stoffkreislauf zu zuführen und sie so dauerhaft im Umlauf zu behalten. Sprich aus alt mach neu!
Voraussetzung hierfür ist ein recyclingfähiges Design, welches den Sortieranlagen erlaubt, die Verpackung zu erkennen und entsprechend zu sortieren.
Der Einsatz von Rezyklaten ist, auch nach dem Verpackungsgesetz, ausdrücklich erwünscht. Hier gilt es lediglich zu unterscheiden, wo das Material herkommt. Ist es aus dem Gelben Sack, also sogenanntes Post Consumer Recyclat (PCR) oder stammt es aus anderen, reineren Quellen aus Post Industrial (PIR). Hieran machen sich technische Verarbeitungsanforderungen und Wiedereinsatzmengen fest.   
Dies sind nur einige Beispiele zum Thema „Recycling“. Für weitere Informationen bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen.


Verpackungsgesetz:
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt unter anderem die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Gesetz löste 2019 die bestehende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Es gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland.
Teil des Verpackungsgesetzes ist der „Mindeststandard“, der wertvolle Anhaltspunkte für das technische Design liefert, damit eine Verpackung im Sinne des Gesetzes gut recyclingfähig ist.
Weitere Richtlinien, Gesetze und VO, die, neben vielen anderen, in der EU und in DE gelten:

  • Richtlinie (EU) 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
  • Plastic Strategy (bis zum 3.7.2021 in nationales Recht zu überführen)
  • Richtlinie 1999/31/EG über Deponierung
  • KennzeichnungsVO
  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futttermittelgesetzbuch (LFGB)


    Nachwachsende Rohstoffe:
    Nachwachsende Rohstoffe sind organische Materialien, die aus land- und forstwirtschaftlicher Produktion stammen und vom Menschen zielgerichtet für weiterführende Anwendungszwecke außerhalb des Nahrungs- und Futterbereiches verwendet werden.
    Green PE ((C2H4)n oder auch Bio-Polyethylen, wird aus nachwachsenden Rohstoffen wie Zuckerrüben, Zuckerrohr oder Weizengetreide industriell hergestellt und kann, da es auch chemisch identisch mit seinem fossilen Pendant ist, dieses weitreichend ersetzen.
    PLA (Polylactid) (C3H4O2) ist ein nicht natürlich vorkommender Polyester, der über eine mehrstufige Synthese aus Zucker hergestellt wird. Zucker wird zu Milchsäure fermentiert und diese zu PLA polymerisiert. Das Material hat eine hohe Beständigkeit gegen Fett und kann mit den gängigen Techniken zu Folien, Flaschen, Behältern und vielem mehr verarbeitet werden. Abhängig von der genauen Rezeptur ist PLA kompostierbar und zählt zu den biobasierten Kunststoffen.
    Produkte aus Biokunststoff sollten – wie die petrochemischen Kunststoffe auch – im Sinne einer nachhaltigen Kaskadennutzung möglichst mehrfach stofflich genutzt (Recycling) und am Ende des Lebenszyklus thermisch verwertet werden, um einen möglichst großen Teil der Herstellungsenergie zurückzugewinnen und fossile Ressourcen bei der Energieerzeugung zu ersetzen. Dies ist beim biologischen Abbau nicht gegeben, da weder ein stofflicher noch ein energetischer Nutzen entsteht.
    Papier und Karton sollte bevorzugt aus FSC-zertifizierten Produkten zum Einsatz kommen. FSC ist ein internationales Zertifizierungssystem für nachhaltigere Waldwirtschaft. Dies dient dazu, dass Wälder langfristig erhalten bleiben.
    Dies sind nur Beispiele zum Thema „Nachwachsende Rohstoffe“. Für weitere Informationen bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen.

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